Kinder- und Jugendschutz beim TV Goch
Der Turnverein Goch 1883 e.V. setzt sich mit Nachdruck für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und haben umfassende Maßnahmen zur Prävention und Intervention entwickelt, um ein sicheres Umfeld für unsere jungen Mitglieder zu gewährleisten. Alle Mitarbeitenden verpflichten sich, den Ehrenkodex des Landessportbundes NRW zu wahren, und handeln nach klar definierten Verhaltensregeln. Mit der Initiative „Schweigen schützt die Falschen!“ unterstützen wir aktiv den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport.
Für Fragen oder Anliegen stehen unsere speziell benannten Ansprechpersonen sowie externe Beratungsstellen jederzeit zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Anliegen.
Beschluss des Vorstandes zum Kinder- und Jugendschutz
1. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
2. Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen
3. Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
4. Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.
5. Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollen mit zwei Personen besetzt sein. Hier greifen nicht nur das Vier Augenprinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein in der Halle bleiben.
6. Unterstützung beim ToileƩengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.).
7. Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein
8. Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche und Betreuer und Betreuerinnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten.
9. Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt. (Vereinsvorstand und Eltern- hier wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal bei Begleitung durch ein Elternteil).
10. Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“
11. Anbringen von Wettkampfnummern: Das Anbringen sollte grundsätzlich durch gleichgeschlechtliche Erwachsene erfolgen. Die Kinder sollen vorher gefragt werden, ob das Schild angebracht werden kann.
12. Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander. „Ich tue keinem anderen etwas, was ich auch nicht will, das mir angetan wird!“
des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen
für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sport,
die mit Kindern, Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen arbeiten oder sie betreuen.
Hiermit verpflichte ich mich,
■ dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen Wünschen und Zielen zu geben.
■ jedes Kind, jeden Jugendlichen und jeden jungen Erwachsenen zu achten und seine Entwicklung zu
fördern.
■ Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem
sozialen Verhalten anderen Menschen gegenüber anzuleiten.
■ sportliche und sonstige Freizeitangebote für die Sportorganisationen nach dem Entwicklungsstand
der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auszurichten und kind- und
jugendgerechte Methoden einzusetzen.
■ den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechende
Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote durch die Sportorganisationen zu
schaffen.
■ das Recht des mir anvertrauten Kindes; Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche
Unversehrtheit und Intimsphäre zu achten und keine Form der Gewalt sei sie physischer, psychischer
oder sexueller Art auszuüben.
■ den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und
außersportlichen Angebote durch die Sportorganisationen ausreichende Selbst- und
Mitbestimmungsmöglichkeiten zu bieten.
■ Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu sein, die
Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln zu vermitteln und nach den Regeln
des Fair-Play zu handeln.
■ eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch
sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen.
■ beim Umgang mit personenbezogenen Daten der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
■ einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird und
■ Professionelle Unterstützung hinzuzuziehen (kommunale Beratungsstellen, Landessportbund
NRW) sowie die Verantwortlichen z.B. Vorgesetzte/Vorstand auf der Leitungsebene zu informieren.
■ diesen Ehrenkodex auch im Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern einzuhalten.
Der Vorstand