Mitgliedschaft beim TV Goch
Willkommen beim TV Goch 1883 e.V. – Ihr Sportverein für alle!
Beim TV Goch 1883 e.V. bieten wir flexible Mitgliedschaftsmodelle, die an die Abteilungszugehörigkeit angepasst sind. Die Beiträge decken die Kosten für Sportstätten, Übungsleiter und Wettkämpfe.
Familien profitieren von einem pauschalen Familienbeitrag, der Eltern und minderjährige Kinder abdeckt. Volljährige Kinder können bei Nachweis der Ausbildung oder des Studiums in der Familienmitgliedschaft verbleiben. Die Beiträge werden quartalsweise im Voraus per Lastschriftverfahren eingezogen. Entdecken Sie unsere vielfältigen Sportangebote und werden Sie Teil unserer starken Gemeinschaft!
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Beitragsordnung
In Ergänzung des § 6 der Satzung gibt sich der Turnverein Goch 1883 e.V. vertreten durch den Vorstand die folgende Beitragsordnung:
1. Grundsätzlich sollen die Beiträge für den Turnverein Goch so erhoben werden, dass sie ausreichen, die
durch den Übungsbetrieb entstehenden Kosten der Abteilungen abzudecken. Zu diesen Kosten zählen
insbesondere die Mieten für Sportstätten, die Honorare für Übungsleiter und die Kosten des Übungs- und
Wettkampfbetriebes.
2. Abweichungen von diesem Grundsatz sind für einzelne Abteilungen möglich, wenn der Vorstand diese
beschließt.
3. Grundlage für die Beitragserhebung ist die Abteilungszugehörigkeit des Mitglieds. Nimmt ein Mitglied am
Übungsbetrieb mehrerer Abteilungen teil, so wird der Beitrag für die teuerste Abteilung, an deren
Übungsbetrieb es teilnimmt, erhoben. Für die Teilnahme an weiteren Gruppen werden 5 € monatlich
zusätzlich erhoben; ausgenommen bei Kindern und Familienbeiträgen.
4. Für Familien wird ein pauschaler Familienbeitrag gemäß §2 Absatz 3 erhoben. Als Familien gelten Eltern
mit ihren minderjährigen Kindern. Für volljährige Kinder ist der für die jeweilige Abteilung gültige
Beitragssatz für Erwachsene gemäß § 2 Absatz 1 zu entrichten. Volljährige Kinder können in der
Familienmitgliedschaft verbleiben, wenn sie sich in Schule, Studium oder Ausbildung befinden. Hierüber
ist ein Nachweis zu erbringen. Der Familienbeitrag wird ab 3 Personen berechnet.
5. Die Beiträge sind quartalsmäßig im Voraus zu entrichten. Die Zahlung erfolgt bargeldlos mittels Teilnahme
am Einzugsermächtigungsverfahren. Der Einzug erfolgt zu Beginn der Monate Januar, April, Juli und
Oktober eines Jahres.
1. Für die Abteilungen des TV Goch werden die folgenden Monatsbeiträge erhoben:
Schwimmen, Triathlon, Wassergymnastik, Aquafitness
0- 17 Jahre: 8,00 €
ab 18 Jahre: 10,00 €
Basketball
0-17 Jahre: 9,50 €
ab 18 Jahren: 12,50 €
Gesundheitssport
ab 18 Jahren: 11,00 €
Breitensport, Hallenfußball, Nordic Walking, Spikeball
0- 17 Jahre: 7,00 €
ab 18 Jahre: 8,50 €
Eltern-Kind-Turnen
Elternteil und Kind: 9,00 €
Familienbeitrag
Eltern und minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung, Schule oder Studium: 19,00 €
Mitgliedschaft in mehreren Abteillungen
Beitrag der teuersten Abteilung, an der Teilgenommen wird; zuzüglich 5,00 € für jede weitere Gruppe (ausgenommen Kinder und Familien)
2. Für die Abteilung Eltern-Kind-Turnen beträgt der Monatsbeitrag für ein Elternteil und ein Kind zusammen 9,00 €. Bei Teilnahme beider Elternteile und/oder mehrerer Kinder wird der Familienbeitrag gemäß § 2 Absatz 3 fällig.
3. Der Familienbeitrag beträgt unabhängig von der Abteilungszugehörigkeit 19,00 € monatlich.
4. Für die Teilnahme an weiteren Gruppen werden bei Erwachsenen 5,00 € zusätzlich berechnet. Ausgenommen sind Familienmitgliedschaften.
5. Die Aufnahmegebühr beträgt für alle Mitgliedsbeiträge einen Monatsbeitrag.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
TV Goch 1883 e.V.
Der Vorstand